Teilnahmebedingungen (AGB)
- 1. Beschreibung der Veranstaltung
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SIX DUNES ist eine touristische Individual-Veranstaltung. Sie richtet sich an Menschen, die gerne mit ihrem Offroad-Fahrzeug reisen, gern im Freien übernachten, atemberaubende Natur mögen, ein Abenteuer erleben wollen und Spaß am Entdecken haben. Die Tour ist eine Mischung aus Reise und Festival, wobei alle Aktivitäten freiwillig sind. Gefahren wird nach Trackbook + Tracks und GPS. Man legt selbst Geschwindigkeit und tägliche Zwischenziele fest und fährt in individuell privat gebildeter Gruppe oder einzeln - ganz nach Wunsch. Es findet kein Wettbewerb auf Geschwindigkeit statt. SIX DUNES ist keine Pauschalreise im Sinne des Reiserechts und gilt als touristische Individual-Veranstaltung mit Reisecharakter.
- 2. Länge und Dauer
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Die genaue, Daten dazu finden sich in der aktuellen Ausschreibung und in der Ankündigung auf der Startseite. SIX DUNES geht meist zwischen 12 und 16 Tagen plus etwaiger Fährüberfahrten. Die Streckenlänge variiert ebenfalls jedes Jahr und liegt typisch im Bereich 2.500 bis 3.800 km.
- 3. Teilnehmer
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Teilnehmen kann jeder, der ein straßenzugelassenes offroadtaugliches Fahrzeug (siehe Punkt 4) und einen gültigen Führerschein besitzt. Jeder PKW sollte mit zwei Personen besetzt werden, das ist aber nur eine Empfehlung. Alleine Fahren ist gar kein Problem. Zusätzliche Beifahrer und Kinder werden gem. Optionspreisliste ggf. extra berechnet. Diese Tour ist leider nicht hundefreundlich. Wer einen Hund mitnimmt, tut dies mit dem Wissen, dass einige Hotels Haustiere kategorisch ablehnen. Eine Hundekabine auf der Fähre ist kein Problem und kann dazu gebucht werden.
- 4. Fahrzeugvorschriften
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Teilnehmen können Geländefahrzeuge mit vier oder sechs Rädern und einem Gesamtgewicht bis 4 Tonnen. Ebenso Allrad-Vans mit guter Bereifung und Bodenfreiheit, wie Mercedes Sprinter, VW Syncro und andere - fragt uns ggf. LKW, ATV, QUAD, SideBySide, Motorräder und Anhänger sind nicht zugelassen. Wenn du ein reines SUV fährst, frag uns bitte vorher.
Das Fahrzeug muss für den Zeitraum der Veranstaltung über eine gültige Straßenzulassung verfügen. Sollte die Versicherung auf der internationalen Versicherungskarte (ehemals grüne Karte) Marokko nicht aktiviert haben, kann eine extra Haftpflicht-Absicherung bei u.a. tourinsure.de oder bei der Einreise im Hafen abgeschlossen werden.
Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, auf die korrekte Zulassung und Versicherung zu achten. Eine Haftung durch den Veranstalter wird ausgeschlossen.
Hinweis: Die Fahrzeuge benötigen keine besondere Bereifung, Lift, Winde oder Schnorchel. Aber es sollten Geländefahrzeuge mit Allradantrieb sein. Reine SUVs sind aufgrund der Beschaffenheit einiger Strecken oft nicht optimal. Allrad-Vans (T4, T5, Crafter, Sprinter etc.) mit Fahrwerk und/oder Unterfahrschutz, sind wiederum geeignet. Generell nimmt jeder Teilnehmer in Kauf, dass Offroad-Fahren auch Kratzer bedeuten kann (nicht muss).
Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub mit Abdeckung von Marokko ist eigentlich obligatorisch, damit man bei einer Panne auf öffentlichem Straßenland, wo wir ggf. nicht mehr helfen können, eine Absicherung hat.
- 5. Leistungen
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Im Startgeld sind folgende Leistungen mindestens enthalten:
- Teilnahme mit zwei Personen im PKW (Fährklasse A2 = <= 5m lang, <= 2.9m hoch).(1)
- Überfahrt hin und zurück auf Fähre für zwei Personen + Fahrzeug in eigener Außenkabine (Dusche, WC, Betten).
- Übernachtungen in guten(2) Hotels (im eigenen Doppelzimmer).
- Übernachtungen in Luxus Bivaques / Campingplätzen mit Sanitäranlagen und teilweise Verpflegung.
- Übernachtungen in Wild-Camps (im eigenen Zelt / Fahrzeug) mit Selbstverpflegung.
- PMR Handfunkgerät mit KFZ-Ladegerät für die Kommunikation in der eigenen Gruppe (falls zutreffend).
- Nutzung des Satellitentracking- und SOS-System inkl. Ersatzbatterien<./li>
- Erstversorgung durch Arzt, Paramediziner oder Rettungssanitäter.
- Technische Ersthilfe für Reparaturen an der Strecke, die man sich nicht selber zutraut.
- Bergeservice / Abschleppservice zur nächsten Stadt / Werkstatt (sofern technisch machbar).
- Grundausrüstung: Trackbook, Aufkleber, Kartenmaterial, Länderinfos, Tankstellen-, Camping- und Einkaufstipps etc.
- Telefonsupport durch EventControl bei Fragen oder Problemen. (jeweils 08.00-20.00 Uhr).
(1) Aufpreise für größere Fahrzeuge, weitere Beifahrer, Kinder, Hunde - siehe Teilnehmerbereich nach Anmeldung oder Rückfrage.
(2) Hotels der landestypischen Kategorie "drei bis fünf Sterne".
- 5.1. "Good spirit"
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Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um ein Offroad-Outdoor-Abenteuer handelt und keinen Katalog-Urlaub mit "Pool-Liegen-Garantie". Daher sind die Leistungen nur im Umfang des Vorhandenseins zugesagt, nicht jedoch spezielle Merkmale, wie beispielsweise Swimmingpool, Minibar, Zustand des Zimmers (insofern akzeptabel) oder getrennte Betten. Es kann auch sein, dass in den Außencamps das Warmwasser zur Neige geht oder die Toiletten nicht immer optimal sind. Eigenes Toilettenpapier sollte immer dabei sein.
Wir reisen im Orient, weit außerhalb der EU, da kann es vorkommen, dass es sprichwörtlich auch mal abenteuerliche Momente gibt - auch in Hotels. Das gehört zum Erlebnis dazu und sollte als Quelle für Geschichten dienen und nicht als Anlass zum Ärgernis. In den Wildcamps gibt es eh keine Toilette - dafür aber Fels oder Düne zum Dahinter-Verschwinden. Je nachdem, wo ihr euch nieder lasst. :-) Wir tun dennoch alles dafür, euch diese Aufenthalte so angenehm und spannend wie nur möglich zu gestalten. Getreu unserem Motto: "Wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten".
- 6. Stornierung
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Aufgrund der individuellen Organisation der Veranstaltung und der umfangreichen, individual-reise-bezogenen Zusatzleistungen und Planungen, haben wir eine eigene Staffelung für den Fall des Rücktritts. Ein Startplatz kann auch weiter gegeben werden, eine Umschreibung auf einen neuen Teilnehmer ist kostenfrei.
Die Startgebühr wird zu 100% zurück erstattet, falls
a) Die Anmeldung bis 14 Tage nach dem Eingang der Anzahlung zurück gezogen wird (Widerrufsfrist).
b) Die Anmeldung durch den Veranstalter abgelehnt wird.
c) Die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt wird und der Grund dafür nicht höhere Gewalt ist.
Einflüsse "höherer Gewalt", die ab einem Monat vor dem Start auftreten, führen zur Verschiebung (ohne Rückzahlungsoption) der Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt mit voller Guthabensanrechnung.
Die Teilnahmegebühr bei Stornierung durch den Teilnehmer, wird ansonsten (wenn keine Neuvergabe möglich wird) wie folgt zurückerstattet:
Die Fristen und Rückzahlungsprozente findest du immer aktuell im Anmeldeprozess und natürlich auf deiner persönlichen Buchungsbestätigung per e-Mail.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese findet ihr sehr preiswert bei verschiedenen Anbietern im Netz.
- 7. Persönlichkeitsrechte
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Mit der Anmeldung geben alle Teilnehmer ihr ausdrückliches Einverständnis, dass sowohl der Veranstalter als auch beteiligte Dritte (Sponsoren, Presse) alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung produzierten Bild-, Ton- und Filmmaterialien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt in Medien sowohl zu redaktionellen als auch zu Werbezwecken im Zusammenhang mit der Veranstaltung nutzen dürfen. (Standardklausel, damit wir euch fotografieren dürfen).
Für Berichterstattung in Wort, Bild und Ton seitens Dritter (externe Medien, Fotografen etc.) übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
- 8. Sprache
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Die offizielle Sprache der Veranstaltung ist Deutsch. Bei Bedarf werden Informationen auf Besprechungen etc. auch in Englisch kommuniziert. Sollten wir mehrere Teams aus anderssprachigen Ländern haben, versuchen wir natürlich ein Dolmetsching zu improvisieren. Alle Unterlagen sind auf Deutsch gehalten.
- 9. Haftung
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Haftung der Teilnehmer
Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und erklären mit der Anmeldung zur Veranstaltung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, Mitglieder der Organisation sowie andere natürliche oder juristische Personen, die mit der Organisation und / oder der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Dies gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Dies gilt auch für Schäden am eigenen Fahrzeug / an der Ausrüstung, die durch Fehler geschehen, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen. Die Unterzeichnung unserer Haftungsverzichtserklärung (später im Teilnehmerbereich verfügbar) vor dem Start ist obligatorisch.
- 10. Abbruch oder Modifikation der Veranstaltung (nach Beginn)
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Bei Abbruch der Veranstaltung oder Modifikation des Ablaufplanes / der Strecke, aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken oder ähnlichen Faktoren, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Startgebühr oder auf Erstattung sonstiger etwaiger Schäden. Der Veranstalter muss seine Entscheidung natürlich zweifelsfrei begründen können.
Stand 22.05.2024